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Krankenversicherung für Beamtenanwärter und Referendare

Beihilfe, Anwärtertarif, pauschale Beihilfe und die Sechsmonatsfrist: was vor dem Vorbereitungsdienst zu klären ist.

DH
Daniel Herzog
Inhaber und Versicherungsmakler

Kaum jemand erklärt Referendarinnen und Referendaren die Krankenversicherung, bevor der Vorbereitungsdienst beginnt. Viele gehen davon aus, ihre Studierendenversicherung einfach weiterlaufen zu lassen. Diese Annahme kostet über die Jahre schnell einen vierstelligen Betrag. Die Beihilfe verändert die gesamte Kalkulation, die Fristen sind kürzer als erwartet, und das Bundesland spielt eine größere Rolle, als die meisten ahnen. Hier steht, was Sie vor dem ersten Tag wissen sollten.

Wichtige Erkenntnisse

  • Beihilfe ist ein Kostenbeitrag des Dienstherrn, keine Versicherung. Sie deckt in der Regel 50 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen, und zwar ab dem ersten Tag des Vorbereitungsdienstes.
  • Anwärterinnen und Anwärter im Beamtenverhältnis auf Widerruf können zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen. Angestellte Auszubildende unterliegen dagegen der Versicherungspflicht.
  • Ein privater Anwärtertarif versichert nur die Restkosten und kostet typischerweise 60 bis 160 Euro im Monat, gegenüber rund 270 bis 380 Euro für eine freiwillige gesetzliche Versicherung ohne Zuschuss.
  • Das Eintrittsalter beeinflusst den Beitrag am stärksten. Ein 25-Jähriger in Bayern zahlt privat etwa 80 Euro im Monat, gesetzlich dagegen rund 310 Euro.
  • Mehrere Bundesländer bieten die pauschale Beihilfe an, die 50 Prozent des Beitrags zu einer frei gewählten Vollversicherung übernimmt. Bayern, Hessen und der Bund gehören nicht dazu.

Wie Beihilfe für Lehramtsanwärter funktioniert

Klären wir zuerst das größte Missverständnis: Beihilfe ist keine Krankenversicherung. Sie ist der Beitrag Ihres Dienstherrn zu Ihren Kosten für ärztliche Behandlung, Pflege und einen Teil der Leistungen rund um eine Geburt.

Als Referendarin oder Referendar sind Sie in der Regel Beamtin oder Beamter auf Widerruf. Damit sind Sie in den meisten Bundesländern ab dem ersten Tag des Vorbereitungsdienstes beihilfeberechtigt. Um den verbleibenden Anteil abzusichern, brauchen Sie einen beihilfekonformen Tarif, der genau die Kosten übernimmt, die die Beihilfe nicht trägt.

Ohne Kinder gilt der Standardbemessungssatz von 50 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen. Je nach Familiensituation und Bundesland steigt dieser Anteil auf 70, 75 oder 80 Prozent. Hessen gewährt während des Referendariats beispielsweise 70 Prozent ambulant und 75 Prozent stationär.

Die Beihilfe deckt nie alles und zahlt nie automatisch. Sie reichen Rechnungen mit einem Antrag bei Ihrer Beihilfestelle ein und tragen die verbleibenden 10 bis 50 Prozent über eine Restkostenversicherung. Die Rechnung ist einfach: Eine beihilfefähige Rechnung über 1.000 Euro ergibt bei einem Bemessungssatz von 50 Prozent 500 Euro Beihilfe, die anderen 500 Euro entfallen auf Ihren privaten Tarif.

Gesetzlich oder privat: was passt zu Referendaren?

Der Vergleich beginnt bei Ihrem Status. Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf können Sie in der Regel wählen. Angestellte Referendare sind an die gesetzliche Krankenversicherung gebunden. Bedenken Sie dabei, dass Sie auf Widerruf und in der Probezeit so gut wie keinen gesetzlichen Schutz bei Dienstunfähigkeit haben. Die Entscheidung über die Krankenversicherung gehört deshalb mit der Frage der Arbeitskraftabsicherung zusammen.

Dann folgen die Zahlen. Die gesetzliche Kasse erhebt 14,6 Prozent Ihres Bruttoentgelts zuzüglich Zusatzbeitrag. Ein privater Anwärtertarif deckt dagegen nur die Kosten, die die Beihilfe nicht übernimmt. Wichtig: Ein Beihilfeanspruch wird in der gesetzlichen Kasse nicht beitragsmindernd anerkannt. Der volle Beitrag bleibt fällig, und die nach Beihilfe verbleibenden Restkosten lassen sich nur über eine separate Ergänzungsversicherung abdecken.

Dieser Punkt ist entscheidend, denn Ihr Beihilfeanspruch hängt vom Bundesland ab, das Sie beschäftigt. Sehen wir uns beides an: die Kosten und die Ansprüche je Land.

Kostenvergleich auf einen Blick

Private Anwärtertarife kosten im Jahr 2026 typischerweise etwa 60 bis 160 Euro im Monat, die meisten Referendare landen zwischen 76 und 130 Euro. Eine freiwillige gesetzliche Mitgliedschaft ohne Arbeitgeberzuschuss liegt in der Regel bei etwa 270 bis 300 Euro und erreicht 328 bis 380 Euro, sobald die Besoldung auf Anwärterniveau zu A13 steigt. Für Nordrhein-Westfalen werden rund 378 Euro gemeldet.

Das ist ein Vorteil von 150 bis 250 Euro im Monat zugunsten der privaten Versicherung, wobei die günstigsten Anwärtertarife bei etwa 60 bis 95 Euro beginnen. Der Grund ist strukturell: Private Tarife decken nur die Restkosten, die gesetzliche Kasse erhebt den vollen Beitrag.

Zwei Punkte gehören in dieselbe Rechnung. Erstens die Pflegepflichtversicherung, die auf beiden Seiten anfällt. Zweitens die pauschale Beihilfe: Wo es sie gibt, übernimmt der Dienstherr 50 Prozent des gesetzlichen Beitrags, und der Abstand schrumpft erheblich.

Beihilfeanspruch nach Bundesland

Die Kostenlücke erzählt nur die halbe Geschichte, denn entscheidend ist die Beihilferegelung Ihres Dienstherrn.

In den meisten Bundesländern besteht der Anspruch ab der Ernennung oder ab dem ersten Tag des Vorbereitungsdienstes, in der Regel mit einem Bemessungssatz von 50 Prozent. Dieser Satz steigt mit der Familiensituation: Viele Länder sehen 70 Prozent ab zwei Kindern vor, 80 Prozent für die Kinder selbst und 70 Prozent für einen berücksichtigungsfähigen Ehegatten.

Die Bemessungssätze und die anerkannten Leistungen unterscheiden sich von Land zu Land, ebenso Sonderregelungen wie die Kostendämpfungspauschale. Die maßgebliche Quelle ist immer die Beihilfeverordnung Ihres Dienstherrn, nicht eine allgemeine Übersicht.

Welche Bundesländer bieten pauschale Beihilfe an?

Wo Sie Ihren Vorbereitungsdienst ableisten, wiegt schwerer als fast jeder andere Faktor, denn die pauschale Beihilfe gibt es nur dort, wo ein Land sie gesetzlich verankert hat.

Nach diesem Modell übernimmt Ihr Dienstherr die Hälfte des Beitrags zu einer frei gewählten gesetzlichen oder privaten Vollversicherung, statt einen Anteil Ihrer Rechnungen zu erstatten. Eingeführt haben es unter anderem Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg. Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben sie in Koalitionsverträgen zugesagt, das Saarland plant sie, ein allgemeines Regelwerk gibt es dort bislang nicht.

Bayern, Hessen und der Bund bieten nichts Vergleichbares. Hessen führt stattdessen eine Sachleistungsbeihilfe, die Ihre gesetzlichen Beiträge nur im günstigsten Fall zu bis zu 50 Prozent erstattet, nämlich dann, wenn die Jahreskosten der tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen Ihre gezahlten Beiträge erreichen oder übersteigen. Nachzuweisen ist das über ein jährliches Formular mit Belegen bei der Beihilfestelle.

Zwei Hinweise dazu. Erstens ändert sich diese Landkarte laufend, prüfen Sie den aktuellen Stand bei Ihrer Beihilfestelle. Zweitens ist die Entscheidung für die pauschale Beihilfe in den meisten Ländern unwiderruflich und ersetzt die klassische Restkostenbeihilfe dauerhaft. Bei der Abwägung hilft ein Blick auf Ihre gesamte Laufbahn, nicht nur auf die Jahre im Vorbereitungsdienst. Gern gehe ich das mit Ihnen durch.

Der Anwärtertarif: was er leistet und was er kostet

Wenn Ihr Bundesland keine pauschale Beihilfe anbietet oder Sie sich bewusst für die private Krankenversicherung entscheiden, ist der Anwärtertarif der richtige Einstieg. Es handelt sich um einen speziellen Einsteigertarif für Anwärter und Referendare, der deutlich günstiger ist als ein regulärer Volltarif, weil die Versicherer während der Ausbildung auf den Aufbau von Alterungsrückstellungen verzichten. Er deckt nur den Anteil ab, den die Beihilfe nicht erstattet, in der Regel 50 Prozent, wenn Sie ledig und kinderlos sind.

  • Monatlicher Beitrag: etwa 40 bis 160 Euro, abhängig von Alter, Gesundheit und Leistungsumfang
  • Üblicher Bereich: etwa 60 bis 130 Euro, typisch für junge, gesunde Einsteiger
  • Laufzeit: nur der Vorbereitungsdienst, danach wird umgestellt
  • Leistungsniveau: von Basis bis Premium, Zahnersatz und Zusatzleistungen unterscheiden sich stark

Das Eintrittsalter hat den größten Einfluss auf den Preis, ältere Einsteiger zahlen spürbar mehr als junge Referendare. In einem veröffentlichten Vergleich zahlt ein 25-jähriger Anwärter in Bayern mit 1.500 Euro brutto in der gesetzlichen Kasse rund 310 Euro im Monat, im Anwärtertarif dagegen etwa 80 Euro.

Was die Krankenversicherung ohne Beihilfe kostet

Die Kosten laufen fast immer auf eine Frage hinaus: Haben Sie einen Beihilfeanspruch oder nicht? Ohne einen solchen sind Sie angestellt und gesetzlich versichert.

Dann zahlen Sie rund 7,3 Prozent Ihres Bruttoentgelts, also die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 Prozent, zuzüglich der Hälfte des Zusatzbeitrags Ihrer Kasse. Den Rest trägt Ihr Arbeitgeber, und alles wird direkt über die Gehaltsabrechnung abgeführt.

Liegt Ihre Ausbildungsvergütung bei 325 Euro oder darunter, übernimmt Ihr Arbeitgeber den gesamten Beitrag. Überschreiten Sie diese Grenze nur wegen einer Einmalzahlung, wird lediglich der übersteigende Betrag geteilt.

Mit Beihilfe versichern Sie dagegen nur die verbleibenden 10 bis 50 Prozent, was häufig 40 bis 80 Euro im Monat kostet. Der genaue Betrag hängt von Alter, Tarif und Versicherer ab.

Fristen vor dem Vorbereitungsdienst

Zu wissen, was Sie zahlen werden, hilft nur, wenn Sie auch aufgenommen werden, und das hängt am Timing. Die Öffnungsaktion gibt Ihnen sechs Monate ab Beginn Ihres Beamtenverhältnisses. Lesen Sie dieses Datum von Ihrer Ernennungsurkunde ab, nicht vom ersten Schultag. Ihr Antrag muss innerhalb dieser Frist beim Versicherer eingehen, maßgeblich ist der Eingang, nicht der Poststempel. In der Regel haben Sie nur einen Versuch, warten Sie also nicht bis zum fünften Monat.

Prüfen Sie parallel Ihren gesetzlichen Schutz. Als freiwilliges Mitglied gilt oft eine zweimonatige Kündigungsfrist. Ein Start am 1. September kann damit eine Kündigung bis zum 30. Juni bedeuten. Verwechseln Sie die beiden Daten nicht: Die Sechsmonatsfrist gilt für Ihren Antrag, nicht für den Beginn des Versicherungsschutzes. Bereiten Sie die Unterlagen vor Ihrem Dienstantritt vor.

Der Tarifwechsel nach der Verbeamtung

Sobald Ihr Beamtenverhältnis auf Widerruf endet und Sie regulär verbeamtet sind, hat der Anwärtertarif seinen Zweck erfüllt. Dann stellt sich die Frage, was ihn ersetzt. In den meisten Fällen ist der interne Wechsel nach § 204 VVG beim bestehenden Versicherer die bessere Wahl als ein Anbieterwechsel: Ein Wechsel des Hauses kann eine erneute Gesundheitsprüfung auslösen, und nur ein begrenzter Teil der Alterungsrückstellungen lässt sich übertragen.

So läuft der interne Wechsel ab:

  1. Den Versicherer auffordern, geeignete alternative Tarife im eigenen Haus zu benennen. Dazu ist er verpflichtet.
  2. Die tatsächlichen Tarifbausteine vergleichen, nicht nur den Beitrag.
  3. Einen schriftlichen Antrag auf Tarifwechsel stellen. Eine Kündigung ist nicht erforderlich.
  4. Damit rechnen, dass die Änderung zum Beginn des Folgemonats wirksam wird.

Ihre vollständigen Alterungsrückstellungen bleiben dabei erhalten, und eine Gesundheitsprüfung gilt nur für neu hinzugenommene Mehrleistungen.

Häufig gestellte Fragen

Sind Ehepartner und Kinder während des Referendariats ebenfalls beihilfeberechtigt?

In der Regel ja. Ihr Ehepartner muss dafür unter einer Einkommensgrenze bleiben und erhält meist 70 Prozent, Kinder sind über den Familienzuschlag mit 80 Prozent berücksichtigungsfähig. Die genauen Grenzen und Sätze stehen in der Beihilfeverordnung Ihres Bundeslandes.

Was passiert mit meiner Versicherung, wenn ich den Vorbereitungsdienst abbreche?

Ihr Beamtenverhältnis auf Widerruf endet, damit entfällt auch die Beihilfe. Treten Sie eine sozialversicherungspflichtige Stelle an, werden Sie wieder gesetzlich versichert. Andernfalls sollten Sie Ihren privaten Schutz innerhalb von sechs Monaten auf 100 Prozent aufstocken.

Brauchen Beamtenanwärter eine eigene private Pflegepflichtversicherung?

Ja, sie ist nicht optional. Zur privaten Krankenversicherung gehört eine verpflichtende Pflegepflichtversicherung als eigener Baustein, beihilfekonform gestaltet, weil die Beihilfe nur einen Teil der Pflegekosten übernimmt.

Kann ich nach Jahren in der privaten Versicherung zurück in die gesetzliche?

Nur, wenn Sie erneut versicherungspflichtig werden, in der Regel über eine Anstellung unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze, über Arbeitslosengeld I oder über die Familienversicherung. Ab dem 55. Lebensjahr ist der Rückweg praktisch ausgeschlossen. Kündigen Sie die private Versicherung deshalb nie, bevor der neue Schutz steht.

Beeinflusst ein Umzug in ein anderes Bundesland meinen Beihilfeanspruch?

Ja. Sobald Sie den Dienstherrn wechseln, gelten die Beihilfevorschriften des neuen Landes, mit anderen Bemessungssätzen, anderen anerkannten Leistungen und gegebenenfalls einer Kostendämpfungspauschale. Prüfen Sie, ob es dort pauschale Beihilfe gibt, und passen Sie den Versicherungsschutz an.

Fazit

Beihilfe, die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Versicherung, die pauschale Beihilfe und der Anwärtertarif hängen alle zusammen, und alle vier hängen an Ihrem Bundesland. Lassen Sie das Sechsmonatsfenster nicht verstreichen, denn wer es verpasst, zahlt später mehr und wird schwerer angenommen. Prüfen Sie, was Ihr Land anbietet, vergleichen Sie mindestens drei Versicherer und lassen Sie sich Ihre Wechseloptionen nach der Verbeamtung schriftlich bestätigen.