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Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen? Ein Fall aus meiner Beratung

Eine Kundin kündigte ihre BU nach vier Jahren. Zwei Jahre später wurde sie berufsunfähig. Was eine Kündigung wirklich kostet und welche Alternativen es gibt.

DH
Daniel Herzog
Inhaber und Versicherungsmakler

Von Zeit zu Zeit fragt mich jemand, ob er seine Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen soll. Der Beitrag fällt jeden Monat auf, die Leistung ist unsichtbar, und es geht einem ja gut. Bevor Sie diese Entscheidung treffen, möchte ich Ihnen einen Fall aus meiner eigenen Beratung erzählen.

Der Fall: gekündigt, zwei Jahre später berufsunfähig

Eine damalige Kundin hielt ihre Berufsunfähigkeitsversicherung nach rund vier Jahren nicht mehr für notwendig und kündigte sie, ohne das vorher zu besprechen. Ihre Begründung war nachvollziehbar menschlich: Sie ging davon aus, selbst nicht berufsunfähig zu werden, und wollte sich den Beitrag sparen.

Rund zwei Jahre nach der Kündigung wurde sie tatsächlich berufsunfähig. Da zu diesem Zeitpunkt kein Versicherungsschutz mehr bestand, erhielt sie aus dem ehemaligen Vertrag keine Leistung. Sechs Jahre Beiträge, und im entscheidenden Moment stand sie ohne Absicherung da.

Ich erzähle das nicht, um Angst zu machen. Ich erzähle es, weil der Denkfehler dahinter so verbreitet ist: Niemand kann vorhersagen, ob und wann Berufsunfähigkeit eintritt. Genau deshalb gibt es diese Versicherung.

Was verliere ich, wenn ich meine BU kündige?

Mehr als den Schutz. Eine Kündigung ist praktisch nie rückgängig zu machen, denn ein neuer Vertrag wird zu neuen Bedingungen geschlossen:

Das Eintrittsalter ist weg. Der Beitrag einer BU richtet sich nach dem Alter beim Abschluss. Wer mit 28 abgeschlossen hat und mit 35 neu abschließt, zahlt dauerhaft mehr für dieselbe Rente.

Die Gesundheitsprüfung läuft neu. Jede Diagnose, die seit dem ersten Abschluss dazugekommen ist, zählt jetzt: als Ausschluss, als Zuschlag oder als Ablehnung. Der alte Vertrag hatte Ihren damaligen, meist besseren Gesundheitszustand eingefroren. Das ist das eigentliche Kapital eines bestehenden BU-Vertrags.

Die Wartezeit auf dem Papier. Ein gekündigter Vertrag zahlt auch für Ursachen nicht mehr, die in die versicherte Zeit fallen. Versichert ist, wer im Leistungsfall einen laufenden Vertrag hat.

Welche Alternativen gibt es zur Kündigung?

Fast immer gibt es einen besseren Weg, wenn der Beitrag drückt:

Beitrag anpassen. Viele Tarife erlauben es, die versicherte Rente zu reduzieren. Weniger Schutz ist deutlich besser als kein Schutz.

Beitragsfreistellung oder Ruhen lassen. In Engpässen lässt sich mancher Vertrag vorübergehend beitragsfrei stellen oder ruhend führen. Die Details unterscheiden sich je nach Tarif und gehören geprüft, bevor gekündigt wird.

Erst sprechen, dann entscheiden. Genau dafür gibt es einen festen Ansprechpartner. Die Kundin aus dem Fall oben hätte ein Gespräch nichts gekostet, die Kündigung hat sie ihre Absicherung gekostet.

Wann kann eine Kündigung trotzdem richtig sein?

Es gibt legitime Gründe: Der Vertrag ist objektiv schlecht und ein besserer ist nach einer anonymen Risikovoranfrage bereits sicher, oder der Ruhestand ist so nah, dass die Restlaufzeit keinen Wert mehr hat. Beide Fälle haben eines gemeinsam: Erst steht der neue Zustand fest, dann wird der alte Vertrag beendet. Niemals umgekehrt.

Das Fazit

Ihre Arbeitskraft ist die Grundlage für fast alles andere: Einkommen, Miete, Altersvorsorge, Familie. Eine bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung ist deshalb einer der letzten Verträge, die man aufgeben sollte, und ganz sicher keiner, den man ohne ein Gespräch aufgibt. Wenn Sie über eine Kündigung nachdenken, reden wir vorher. Das Gespräch kostet nichts, die Kündigung vielleicht alles.