Vertragsbeendigung zurückgenommen, der PKV-Schutz läuft weiter

Die Ausgangslage - Eine Bestandskundin war von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung gewechselt. Bei einer späteren Leistungsprüfung tauchten ältere Diagnosen aus der GKV-Zeit auf. Der Versicherer sah darin den Verdacht einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung und beendete den Vertrag.
Woran es tatsächlich lag - Nach Aussage der Kundin waren diese Diagnosen seinerzeit nie mit ihr besprochen oder behandelt worden. Solche Alt-Diagnosen aus der Kassenzeit sind häufiger, als man denkt, und sie lassen sich in aller Regel aufklären. Sie sind kein Grund, den Wechsel in die private Krankenversicherung zu fürchten.
Was wir gemacht haben - Gemeinsam mit der Kundin haben wir die gesamte Vorgeschichte aufgearbeitet: ärztliche Stellungnahmen, weitere medizinische Unterlagen und aktuelle Untersuchungen. Damit ließ sich nachvollziehbar belegen, dass die damaligen Diagnosen die tatsächliche gesundheitliche Situation nicht korrekt wiedergaben.
Das Ergebnis - Die Vertragsbeendigung wurde zurückgenommen. Der bestehende PKV-Schutz läuft unverändert weiter. Genau dafür ist Betreuung nach dem Abschluss da: Der Abschluss war hier nicht das Ende der Arbeit, sondern der Anfang.
